Seit Juli 2026 hat die KI-Verordnung eine deutsche Adresse.
Das KI-MIG ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Die Bundesnetzagentur überwacht den Markt, die BaFin die Finanzbranche. Was das für Betriebe heißt.

Das KI-MIG ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Die Bundesnetzagentur überwacht den Markt, die BaFin die Finanzbranche. Was das für Betriebe heißt.


Das KI-MIG ist das deutsche Gesetz zur KI-Verordnung und seit dem 29. Juli 2026 in Kraft1. Es macht die Bundesnetzagentur zur hauptzuständigen Behörde für die Marktüberwachung1. Der nationale Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 Euro1. Die hohen Bußgelder der EU stehen dagegen in der KI-Verordnung selbst2.
Seit Ende Juli gibt es also eine Adresse, an die sich auch ein abgelehnter Bewerber oder ein Wettbewerber wenden kann. Das ist eine Einordnung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 11.09.2026.
Am 11. Juni 2026 nahm der Bundestag den Regierungsentwurf an4. Am 10. Juli 2026 billigte der Bundesrat das Gesetz4. Ausgefertigt wurde es am 22. Juli 2026 als KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz1. Seit dem 29. Juli 2026 ist es in Kraft, kurz KI-MIG genannt1.
Kernaussage
Seit dem 29. Juli 2026 ist die Bundesnetzagentur die hauptzuständige Marktüberwachungsbehörde für KI in Deutschland1. Für KI-Systeme im Zusammenhang mit regulierten Finanztätigkeiten ist die BaFin zuständig1.
Das Gesetz steht im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I unter der Nummer 22315. Die Zuständigkeiten regelt Paragraf 2 des Gesetzes1. Hauptzuständig ist die Bundesnetzagentur, daneben bleiben Fachbehörden für ihre eigenen Rechtsvorschriften zuständig1. Die Behörde beschreibt ihre Marktüberwachung mit Stichproben, Prüfung technischer Unterlagen, Beschwerden und Anordnungen bei Verstößen3.
| Bereich | Wer prüft |
|---|---|
| KI-Systeme allgemein | die Bundesnetzagentur nach Paragraf 2 Absatz 1 KI-MIG1 |
| KI in einer regulierten Finanztätigkeit | die BaFin1 |
| öffentliche Stellen der Länder und Mediendienste | Landesbehörden1 |
| eigene Rechtsvorschriften eines Fachbereichs | die jeweilige Fachbehörde1 |
Für Betriebe ändert sich damit vor allem eines, es gibt jetzt eine Adresse1. Der wahrscheinlichste Auslöser eines Verfahrens ist nicht die Behörde, die von sich aus prüft, sondern die Beschwerde eines Bewerbers, eines Beschäftigten oder eines Wettbewerbers23. Drei Punkte folgen daraus für den Alltag.
Was eine Behörde zuerst sehen will, ist die Übersicht über eure KI-Systeme. Wo ihr dabei steht, zeigt der KI-Reifegrad-Check. Wie ihr die Einsatzregeln schriftlich festhaltet, steht im Beitrag KI-Richtlinie für Unternehmen.
Ein Punkt ist offen. Die Behörde nennt selbst kein Datum, ab dem sie ihre Aufgaben tatsächlich wahrnimmt3. Belegt ist nur das Inkrafttreten des Gesetzes am 29. Juli 20261. Geklärt ist dagegen die Fundstelle. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I unter der Nummer 223 verkündet5.
Meine Empfehlung aus Erfahrung
Meine Einschätzung: Der Bußgeldrahmen ist nicht das eigentliche Risiko. Teuer wird die Lage, in der eine Behörde Unterlagen anfordert und im Haus niemand sagen kann, welche KI-Systeme überhaupt laufen. In meinen Projekten ist diese Inventur an einem Nachmittag erledigt, wenn die richtigen Leute am Tisch sitzen. Ich würde sie jetzt machen, solange sie niemand verlangt.
Drei Schritte bereiten dich auf eine Anfrage vor. Lege eine Liste aller KI-Systeme an, mit Zweck, Anbieter und Verantwortlichem im Haus. Halte zu jedem System fest, welche Unterlagen es dazu gibt und wo sie liegen3. Benenne eine Person, die im Fall einer Beschwerde antwortet2.
Wenn du nicht sicher bist, ob euer System unter die Verordnung fällt, schreib mir kurz.
Meist die Bundesnetzagentur. Sie ist nach Paragraf 2 Absatz 1 KI-MIG die hauptzuständige Marktüberwachungsbehörde [1]. Für Finanzthemen ist die BaFin zuständig, für öffentliche Stellen der Länder und für Mediendienste sind es Landesbehörden [1]. Fachbehörden bleiben für ihre eigenen Rechtsvorschriften zuständig [1].
Das Bußgeld reicht bis zu 50.000 Euro nach Paragraf 15 Absatz 3 KI-MIG [1]. Das ist der nationale Rahmen. Die deutlich höheren Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes stehen dagegen in Artikel 99 der KI-Verordnung selbst [2].
Ja. Nach Artikel 85 der KI-Verordnung kann jede natürliche oder juristische Person Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde einreichen, wenn sie einen Verstoß annimmt [2]. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur [1]. Der Anlass für ein Verfahren kommt damit auch von außen, nicht nur von der Behörde.
Stand 29. Juli 2026 · geprüft am 12. September 2026

Der Check ordnet euren Stand in wenigen Minuten ein und zeigt, welche Nachweise euch heute noch fehlen.