Der freiwillige Kodex hilft bei einer Pflicht, die längst gilt.
Der Transparenz-Kodex der EU ist seit dem 10. Juni 2026 da und freiwillig. Artikel 50 der KI-Verordnung gilt dagegen seit August 2026 verbindlich.

Der Transparenz-Kodex der EU ist seit dem 10. Juni 2026 da und freiwillig. Artikel 50 der KI-Verordnung gilt dagegen seit August 2026 verbindlich.


Der Transparenz-Kodex der EU ist eine freiwillige Hilfe für eine Pflicht, die längst gilt1. Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026, dass KI-generierte Inhalte erkennbar sind12. Der Kodex sagt, wie Anbieter und Betreiber das umsetzen können1.
Wenn bei euch KI-Inhalte im Marketing entstehen, ändert der Kodex nichts an der Pflicht, er macht sie nur leichter umsetzbar. Das ist eine Einordnung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 11.09.2026.
Die EU-Kommission hat den Kodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte am 10. Juni 2026 in der endgültigen Fassung veröffentlicht1. Er ist freiwillig und soll Anbietern und Betreibern helfen, die Pflichten aus Artikel 50 zu erfüllen1. Bis Ende Juli 2026 hatten rund 190 Unternehmen und Organisationen unterzeichnet1.
Kernaussage
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung rechtsverbindlich12. Der Kodex vom 10. Juni 2026 ist dagegen freiwillig und beschreibt nur, wie Kennzeichnung sauber gelingt1.
Die Kommission beschreibt den Kodex auf ihrer eigenen Seite1. Er hat zwei Abschnitte, einen für Anbieter und einen für Betreiber1. Anbieter markieren und erkennen KI-Inhalte, Betreiber kennzeichnen Deepfakes sowie KI-erzeugte oder veränderte Texte1. Wer nicht unterzeichnet, muss einzeln nachweisen, dass die eigenen Maßnahmen ausreichen1.
| Abschnitt | Für wen | Was er verlangt |
|---|---|---|
| Abschnitt 1 | Anbieter | Markierung und Erkennung von KI-Inhalten1 |
| Abschnitt 2 | Betreiber | Kennzeichnung von Deepfakes und von KI-Texten1 |
Ein Beispiel zeigt, wie Anbieter das umsetzen. Anthropic hat den Kodex im Juli 2026 unterzeichnet und versieht Claude-Modelle, die nach dem 2. August 2026 erschienen sind, mit unsichtbaren Wasserzeichen im Text4.
Für den Mittelstand zählt Abschnitt 2, der für Betreiber1. Wer KI-Bilder in der Werbung, KI-Texte auf der Website oder synthetische Stimmen in der Telefonansage einsetzt, ist Betreiber und nicht Anbieter1. Das betrifft praktisch jeden Betrieb mit Marketing. Drei Folgen sind konkret.
Was genau gekennzeichnet werden muss und wie ein Hinweis aussieht, steht im Beitrag Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Wenn du Begleitung brauchst, findest du sie in meiner Beratung zu Regulatorik.
Offen ist, wie die Aufsicht den Nachweis ohne Unterschrift bewertet. Die Kommission nennt Vorteile der Unterzeichnung, aber keinen Maßstab für Betriebe, die nicht unterzeichnen1. Ein zweiter Punkt ist dagegen geklärt. Die Kommission richtet den Kodex an Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme, nennt keine Grenze nach Unternehmensgröße und stellt ein Formular für Unterzeichner bereit1.
Meine Empfehlung aus Erfahrung
Meine Einschätzung: Die Kennzeichnung ist der billigste Teil der KI-Verordnung und wird trotzdem am häufigsten übersehen. In meinen Projekten fällt sie meistens im Marketing auf, wenn die Bilder schon auf der Website stehen. Ich würde zuerst eine Liste machen, wo im Haus überhaupt KI-Inhalte entstehen, und danach eine einheitliche Formulierung festlegen. Der Kodex ist dabei eine Hilfe, die Pflicht selbst steht in Artikel 50.
Drei Schritte reichen für den Einstieg. Sammle, wo im Haus KI-Inhalte entstehen, von der Werbeanzeige bis zur Telefonansage1. Lege eine einheitliche Formulierung für den Hinweis fest und schreibe sie in die KI-Richtlinie. Prüfe zum Schluss, ob die Angebote der Kommission für dich infrage kommen1.
Wenn du unsicher bist, wie ein Hinweis formuliert sein sollte, schreib mir kurz.
Nein, er ist freiwillig [1]. Die Pflicht steht in Artikel 50 der KI-Verordnung und gilt seit dem 2. August 2026 unabhängig davon [1][2]. Wer nicht unterzeichnet, muss gegenüber der Marktüberwachung selbst darlegen, dass die eigenen Maßnahmen ausreichen [1].
Die Kommission nennt fünf Vorteile: nachgewiesene Konformität, weniger Verwaltungsaufwand über die Mitgliedstaaten hinweg, mehr Rechtssicherheit, Zugang zu den Kennzeichnungs-Symbolen der EU und die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der Unterzeichner [1]. Für einen Betrieb mit Marketing zählen davon vor allem die Symbole.
Ja. Abschnitt 2 des Kodex nennt ausdrücklich die Kennzeichnung von Deepfakes sowie von KI-erzeugten und KI-veränderten Texten [1]. Maßgeblich bleibt der Wortlaut von Artikel 50 der KI-Verordnung [2]. Wie das im Alltag aussieht, steht im Beitrag zur Kennzeichnungspflicht.
Stand 10. Juni 2026 · geprüft am 12. September 2026

Der Check ordnet euren Stand in wenigen Minuten ein und zeigt, wo Pflichten noch offen sind.