Die Hochrisiko-Pflichten gelten erst ab Dezember 2027.
Der Digital Omnibus ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Er verschiebt die Hochrisiko-Fristen auf 2027 und 2028, die Transparenzpflichten bleiben.

Der Digital Omnibus ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Er verschiebt die Hochrisiko-Fristen auf 2027 und 2028, die Transparenzpflichten bleiben.


Der Digital Omnibus ist eine Änderungsverordnung zur KI-Verordnung und seit dem 27. Juli 2026 in Kraft1. Er verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-Systeme auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 20281. Der allgemeine Geltungsbeginn der KI-Verordnung am 2. August 2026 bleibt unverändert2.
Wenn bei euch kein Hochrisiko-System läuft, ändert sich für dich nichts. Wenn doch, hast du jetzt mehr Zeit, aber nicht weniger zu tun. Das ist eine Einordnung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 11.09.2026.
Am 8. Juli 2026 hat die EU die Digital-Omnibus-Verordnung beschlossen1. Veröffentlicht wurde sie am 24. Juli 2026 im Amtsblatt, in Kraft ist sie seit dem 27. Juli 20261. Sie ändert die KI-Verordnung an 43 Stellen1. Der amtliche Kurzname lautet Digital-Omnibus-Verordnung zur KI1.
Kernaussage
Seit dem 27. Juli 2026 gilt die Digital-Omnibus-Verordnung1. Für Hochrisiko-Systeme nennt sie den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028 als neue Fristen1.
Der Wortlaut steht im Amtsblatt der Europäischen Union1. Zitiert wird dort der neu gefasste Artikel 113 mit den beiden neuen Daten1. Alles, was nicht ausdrücklich verschoben wurde, bleibt bei den alten Fristen2. Das betrifft vor allem Kapitel IV mit den Transparenzpflichten2.
| Was gilt | Ab wann |
|---|---|
| Geltungsbeginn der KI-Verordnung | 2. August 2026, unverändert2 |
| Artikel 50 mit der Kennzeichnung | 2. August 2026, nicht verschoben2 |
| ältere generative Systeme | Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 20261 |
| Hochrisiko nach Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III | 2. Dezember 20271 |
| Hochrisiko nach Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I | 2. August 20281 |
Neu verboten sind außerdem Systeme, die nicht einvernehmliches intimes Bildmaterial identifizierbarer Personen erzeugen oder verändern, sowie Systeme zur Erzeugung von Material sexuellen Kindesmissbrauchs1.
Die wichtigste Folge ist nicht die neue Frist, sondern der Umgang mit alten Ratgebern1. Wer heute nach den Pflichten für Hochrisiko-KI sucht, findet überwiegend Seiten mit dem Stand vor Juli 2026 und damit die alte Frist. Drei Punkte entscheiden darüber, ob die Verschiebung dir hilft oder schadet.
Welche Systeme ihr einsetzt und wer sie verantwortet, klärt ihr am besten in einem Durchgang. Genau dafür ist der Strategie-Workshop gedacht. Wie eine solche Richtlinie aussieht, steht im Beitrag KI-Richtlinie für Unternehmen.
Offen ist, wie die Aufsicht die neue Fassung auslegt. Wie schlank die Unterlagen sein dürfen, entscheidet nicht der Text, sondern ein Formular. Die Kommission erstellt ein vereinfachtes Formular für die technische Dokumentation, zugeschnitten auf kleine und mittlere Unternehmen1. Wer vereinfacht dokumentiert, muss es nutzen, und die notifizierten Stellen akzeptieren es1. Wann es vorliegt, sagt die Verordnung nicht1.
Offen bleibt auch die Wirkung der abgeschwächten Pflicht zur KI-Kompetenz. Aus dem Sicherstellen ist ein Fördern geworden1. Was als ausreichende Förderung gilt, steht nicht im Text. Ich halte eine Einweisung mit Teilnehmerliste, Inhalt und Datum weiterhin für den sichersten Weg.
Meine Empfehlung aus Erfahrung
Meine Einschätzung: Die Verschiebung ist keine Entwarnung, sondern eine Planungsreserve. In meinen Projekten kostet nicht die Technik die Zeit, sondern die Frage, wer im Haus welche Rolle hat und welche Systeme überhaupt laufen. Genau das lässt sich jetzt in Ruhe klären, ohne Termindruck. Wer damit bis zum Herbst 2027 wartet, hat am Ende dieselbe Hektik wie vorher.
Drei Schritte kosten wenig und wirken sofort. Lege eine Liste aller KI-Systeme an, die im Haus laufen, mit Zweck und Verantwortlichem. Prüfe je System, ob ihr Anbieter oder Betreiber seid2. Vermerke bei jedem Ratgeber im Netz, von wann die Angabe stammt, bevor du danach handelst.
Wenn du unsicher bist, welche Rolle euer Betrieb bei einem System hat, schreib mir kurz.
Nein. Sie gilt seit dem 2. August 2026 [2]. Verschoben sind nur die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, und zwar auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028 [1]. Verbote, Transparenzpflichten und das Beschwerderecht bleiben davon unberührt [1][2].
Die Pflicht bleibt, sie ist aber weicher formuliert. Aus dem Sicherstellen von KI-Kompetenz in Artikel 4 wurde das Fördern von KI-Kompetenz [1]. Was als ausreichend gilt, sagt der Text nicht. Eine dokumentierte Einweisung mit Datum, Inhalt und Teilnehmerliste ist weiterhin der Nachweis, zu dem ich rate.
Das erkennst du an der Jahreszahl und am Fristdatum. Wer für Hochrisiko-Systeme den 2. August 2026 nennt, hat die Änderung vom Juli 2026 nicht eingearbeitet [1]. Prüfe außerdem, ob der Text die Verordnung 2026/1744 überhaupt erwähnt. Fehlt sie, ist der Stand älter als Juli 2026.
Stand 27. Juli 2026 · geprüft am 12. September 2026

Der Check ordnet euren Stand in wenigen Minuten ein und zeigt, welche Pflichten euch heute schon treffen.