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Dein Umsatz 2026 entscheidet über die E-Rechnungspflicht.

Wer 2026 über 800.000 Euro Umsatz liegt, muss ab Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Was das kostet und warum die Buchhaltung davon profitiert.

Oliver Leifken
Oliver Leifken
Buchhalter sortiert Papierrechnungen am Schreibtisch, daneben Bildschirm, Scanner und Taschenrechner

Die E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Format, das eine maschinelle Verarbeitung erlaubt1. Ausstellen musst du sie ab dem 1. Januar 2027, wenn dein Umsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag1. Empfangen können musst du sie schon seit Januar 20251.

Wer im September weiß, wo sein Jahresumsatz landet, hat noch drei Monate für die Umstellung. Wer es im Januar merkt, stellt Rechnungen aus, die formell nicht mehr passen.

Was ist passiert?

DATEV hat am 10. Juni 2026 Zahlen zu den KI-Bausteinen im Rechnungswesen veröffentlicht3. Sie zeigen, wie schnell die Automatisierung wächst, seit Belege strukturiert ankommen. Der rechtliche Rahmen dafür steht länger fest, und die Übergangsfrist für alle endet zum Jahresende1.

Kernaussage

Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz macht, muss ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen1. Für alle anderen beginnt die Pflicht erst ein Jahr später1. Der Umsatz dieses Jahres entscheidet, nicht der des nächsten.

Welche Fakten sind belegt?

Empfangen ist seit dem 1. Januar 2025 Pflicht, ein einfaches E-Mail-Postfach genügt dafür1. Ausstellen ist gestaffelt. Das Bundesministerium der Finanzen schreibt, erst nach Ablauf der Übergangsfristen sei die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen tatsächlich verpflichtend1. Die Fristen stehen fest.

  • Bis zum 31. Dezember 2026 darf jeder Rechnungsaussteller statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung ausstellen1.
  • Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist bis zum Ablauf des Jahres 20271.
  • Zulässig sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL1.
  • Die Verwaltungsanweisung dazu ist das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, das den Umsatzsteuer-Anwendungserlass ändert2.
  • DATEV meldet für den Automatisierungsservice Rechnungen 150.000 Buchführungen bei 9.000 Kanzleien und rund 12 Millionen Buchungsvorschläge im Monat3.
Vorjahresumsatz 2026 Ab wann du E-Rechnungen ausstellen musst
über 800.000 Euro ab dem 1. Januar 20271
bis 800.000 Euro ab dem 1. Januar 20281
jeder Betrieb, nur für den Empfang seit dem 1. Januar 20251

Was heißt das für den Mittelstand?

Zwei Dinge fallen hier zusammen, eine Pflicht und eine Gelegenheit. Solange Belege als Papier oder PDF ankommen, muss jedes System zuerst raten, was darauf steht. Bei einem strukturierten Format entfällt dieser Schritt vollständig. Daraus folgen drei Entscheidungen für dieses Jahr.

  • Rechne jetzt, nicht im Dezember. Ob du die Grenze reißt, steht im September meist schon fest1.
  • Nimm die Buchungsautomatisierung im selben Zug mit, statt zwei Vorhaben daraus zu machen.
  • Fang beim Rechnungseingang an. Dort entscheidest du allein, beim Ausgang müssen deine Kunden mitspielen.

Warum solche Vorhaben sonst stecken bleiben, steht im Beitrag Warum KI-Piloten im Mittelstand stecken bleiben. Beim Sortieren der Reihenfolge unterstütze ich in meiner Beratung zur KI-Strategie.

Was ist noch offen?

Offen ist der Nutzen in Zahlen. DATEV belegt Verbreitung, nicht Ersparnis3. Eine Quelle, die sagt, wie viel Zeit KI in der Buchhaltung spart, gibt es nicht, und wer eine Prozentzahl nennt, hat sie nicht aus einer Primärquelle. Miss es lieber selbst.

Nicht mehr offen ist die Rechtsgrundlage. Das Umsatzsteuergesetz definiert die elektronische Rechnung in § 14 Absatz 1 als Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format5. Verlangt wird sie nach § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 für Leistungen an andere inländische Unternehmen5. In § 27 Absatz 38 stehen die Übergangsfristen und die Grenze von 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr6.

Meine Empfehlung aus Erfahrung

Meine Einschätzung: Die Pflicht ist der billigste Anlass, den du für ein erstes KI-Vorhaben bekommen kannst. Du musst ohnehin an die Rechnungsprozesse, und der Eingang lässt sich in einem Quartal bewerten. Ich würde trotzdem nichts kaufen, bevor der erste Monat sauber gezählt ist: wie viele Belege kommen, wie viele davon strukturiert, wie viel Zeit geht heute ins Tippen. Ohne diese drei Zahlen ist jedes Angebot unvergleichbar.

Warum bleibt die Datennutzung trotzdem schwierig?

Das größte Hemmnis sind nicht die Kosten. In der DIHK-Digitalisierungsumfrage nennen 60 Prozent der Unternehmen rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Datennutzung, 51 Prozent technische Hemmnisse und nur 30 Prozent die Kosten4. Befragt wurden 4.686 Unternehmen4. Das verschiebt die Reihenfolge der Aufgaben.

Für die E-Rechnung ist das eine gute Nachricht. Rechtlich ist hier alles geklärt, technisch gibt es zwei festgelegte Formate, und die Datenqualität verbessert sich durch die Umstellung von selbst. Das ist selten so eindeutig.

Häufige Fragen

Ist eine Rechnung als PDF-Datei noch eine Rechnung?

Ja als sonstige Rechnung, nein als E-Rechnung. Das Bundesministerium der Finanzen verlangt ein strukturiertes elektronisches Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht[1]. Eine PDF-Datei erfüllt das nicht mehr. In der Übergangszeit darfst du sie trotzdem ausstellen[1].

Welches Format soll ich nehmen, XRechnung oder ZUGFeRD?

Die Anforderungen erfüllen beide. Das Ministerium nennt ausdrücklich XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL[1]. Welches passt, entscheidet in der Praxis dein Warenwirtschaftssystem und das, was deine größten Kunden empfangen können.

Was passiert, wenn ich die Grenze erst im Dezember prüfe?

Das führt dazu, dass du im Januar Rechnungen ausstellst, die formell nicht mehr passen. Entscheidend ist der Vorjahresumsatz[1]. Wer 2026 über 800.000 Euro liegt, muss ab dem 1. Januar 2027 ausstellen können, und die Umstellung von Nummernkreisen und Stammdaten dauert länger als ein paar Tage.

Spart KI in der Buchhaltung wirklich Zeit?

Das belegt keine der geprüften Quellen. DATEV nennt Verbreitungszahlen, keine Einsparungen[3]. Belegt ist nur, dass strukturierte Formate den Schritt überflüssig machen, bei dem ein System raten muss, was auf einem Papier steht. Ob das bei dir Zeit spart, musst du messen.

Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung zum 1. Januar 2025 (2026), abgerufen am 11. September 2026
  2. Bundesministerium der Finanzen: BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (2025), abgerufen am 11. September 2026
  3. DATEV eG: Presseinformation: Starkes Wachstum bei KI-Services für das Rechnungswesen (2026), abgerufen am 11. September 2026
  4. Deutsche Industrie- und Handelskammer: Künstliche Intelligenz, Souveränität und Resilienz, DIHK-Digitalisierungsumfrage 2026 (2026), abgerufen am 11. September 2026
  5. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Umsatzsteuergesetz, § 14 Ausstellung von Rechnungen (2026), abgerufen am 12. September 2026
  6. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Umsatzsteuergesetz, § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (2026), abgerufen am 12. September 2026

Stand 10. Juni 2026 · geprüft am 12. September 2026

Oliver Leifken
Oliver LeifkenZertifizierter KI-Strategieberater. Über zehn Jahre Projekte in der Banken-IT, heute Beratung und Umsetzung für den Mittelstand.Über mich
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